Freiberufler
Als Freiberufler üben Sie einen geschützten Beruf mit besonderen Kenntnissen oft in sensiblen Bereichen des Lebens aus. Das bringt eine große verantwortung mit sich.
Diese Verantwortung tragen Sie vielfach ganz allein. Im Gegensatz zu Geschäftsführern größerer Unternehmen können Sie keine Arbeiten an Fachabteilungen delegieren oder sich durch deren Expertise in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen lassen. Eine frühzeitige begleitende Beratung ist deshalb unerlässlich.
So sind Sie auf sich verändernde Rahmenbedingungen bestens vorbereitet und können auch in stürmischen Zeiten gelassen Kurs halten. Zu unseren Mandanten zählen Ärzte, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie viele andere Angehörige der freien Berufe, die vielfach seit Jahren und Jahrzehnten auf unsere Beratung vertrauen.
Psychotherapeuten
Die Änderung bei der Gesetzeslage bezüglich der Psychotherapeuten wird sich auf dir zukünftigen Zulassungszahlen in dieser Berufsgruppe auswirken. Mit unserer Hilfe können Sie rechtzetig planen, vorausschauen und sich im übrigen voll auf Ihre Patienten und damit Ihr Honoraraufkommen konzentrieren.
Physiotherapeuten
In der Physiotherapie steht die betriebswirtscahftliche Begleitung im Mittelpunkt unserer Beratung. Die erzielbaren Honorarsätze machen beispielsweise die Einbindung von Angestellten zu einer beratungsintensiven Herausforderung. Hier den Überblick z behalten und die wirtschaftlichen Zusammenhänge gemeinsam zu erarbeiten ist unser Ziel mit den Mandanten. Dabei darf natürlich die übliche Tätigkeit des Steuerbraters im Rahmen der Buchführung und der Jahresabschüssen nicht außer acht gelassen werden.
Ärzte
Ärzte stehen als Freiberufler oft vor besonderen Herausforderungen steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Art. Neben den ›normalen‹ Heilbehandlungen werden von Ärzten immer häufiger auch andere Leistungen erwartet. Wir bringen Sie sicher durch den Dschungel von verordneten Behandlungen, Wahlbehandlungen und gutachterlicher Tätigkeit. Wir achten auf die Grenzen des umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers nach § 19 UStG, wir beraten Sie bei den Gefahren der Infektionstheorie, damit Sie sich ganz Ihren Patienten widmen können.
Planung
Buchhaltung / Buchführung
Lohnabrechnung
Sonderberatung
Jahresabschluß und Steuererklärung
Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
Rechtsberatung