Mehrwertsteuer 2020

Corona-Steuerhilfegesetz

Der Koalitionsausschuss hat am 3.6.2020 ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket angesichts der Corona-Krise geschnürt, um die Wirtschaftsleistung Deutschlands wieder anzukurbeln, Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.

Die Wirtschaftsleistung, der Konsum und die Kaufkraft sollen unter anderem dadurch gestärkt werden, dass die Mehrwertsteuer zeitweise deutlich gesenkt wird. Die Umsetzung dieser Maßnahmen obliegt nach den Vorgaben der Finanzverwaltung vor allem Ihnen, den Unternehmern.

Wir haben auf diesen Seiten zusammengestellt, welche Informationen wichtig sind, um durch den Mehrwertsteuerdschungel des zweiten Halbjahres 2020 zu gelangen.

Paket zur Konjunktur und Krisenbewältigung

Der Koalitionsausschuss hat am 3.6.2020 ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket angesichts der Corona-Krise geschnürt, um die Wirtschaftsleistung Deutschlands wieder anzukurbeln, Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden. Umsatzsteuerlich ergeben sich folgende Änderungen:

  • Senkung des Regelsteuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020.
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats (Liquiditätseffekt).