Existenzgründer
Der Gründer muss sich über die angestrebte Größe klar sein, er muss Anmeldungen und Genehmigungen einholen, seine Unbedenklichkeit nachweisen und bei der Bank Geld beschaffen. Dort geht heute nichts mehr ohne einen Businessplan. Dazu muss der Gründer sein Unternehmen fachlich und finanziell kennen und durchplanen. Er soll dabei seriös fünf Jahre in die Zukunft blicken.
Wir helfen Ihnen, damit Sie für diesen Blick in die Zukunft keine Glaskugel benötigen. Wir erörtern Chancen und Risiken und begleiten Sie bei Ihrer Firmengründung und Ihrem Marktauftritt. Wir planen mit Ihnen – so optimistisch wie möglich, um das Potenzial auszuschöpfen und unternehmerisch zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Wir planen mit Ihnen – so konservativ wie nötig, damit Sie nicht in unnötige Risiken laufen, nicht von Haftung bedroht sind und bei Banken und Kapitalgebern ernst genommen werden. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich Unternehmensgründung und Technologiemandate. Wir wollen Ihre Gründung verstehen und in die Zukunft begleiten. Von der Lohn- und Gehaltsabrechnung bis hin zum Firmenwagen, von der Kleinunternehmerregelung bis hin zur Wahl der Unternehmens- oder Gesellschaftsform, die meisten Fragen stellen sich nicht nur Sie – wir geben Antworten und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
LEISTUNGSSPEKTRUM
●
Gründerberatung
→
- Beratung im Vorfeld Ihrer Unternehmensgründung
- Erstellung eines Businessplans
- Unterstüzung beim Zugang zu Gründungskapital
- Wahl der Unternehmens- oder Gesellschaftsform, z. B. einer UG, GmbH, AG oder GmbH & Co. KG
Buchhaltung/Buchführung
→
- monatliche Buchführung nach Ihren Bedürfnissen auf Basis Ihrer Unterlagen oder gerne Ihrer elektronischen Daten
- Sie haben Ihre aktuellen Zahlen jederzeit im Blick
- Anlagenbuchhaltung mit gewinnmindernden Abschreibungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertung mit Einzelkontennachweis und Vorjahresvergleich
- Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Zusammenfassende Meldung (ZM-Meldung)
- Offene Posten Liste über Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten
Lohnabrechnugen
→
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Baulohn
- lfd. An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer
- Beratungen im Zusammenhang mit Aushilfen
- Beratung im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht
- Ermittlung der Privatnutzung von Firmenwagen
Planung
→
- Steuerplanung
- Steuerliche Liquiditätsplanung
- Konzernplanung
- Beratung bei Personalplanung
Rechtsberatung
→
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Insolvenzrecht
- Erbrecht
Jahresabschluss und Steuererklärung
→
- Bilanzaufstellungen
- Gewinnermittlungen
- Sämtliche Steuererklärungen
(z. B. Einkommenssteuererklärung, USt.-Erklärung, GewSt.-Erklärung, Körperschaftssteuererklärung)
- Prüfung der Steuerbescheide
Vertretung gegenüber
den Finanzbehörden
→
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Einlegung von Einsprüchen und Widersprüchen
- Vertretung bei den Finanzgerichten
IHRE ANSRECHPARTNER
FÜR UNTERNEHMENSFARGEN
●
Unsere Kanzlei zeichnet sich wegen der langen, gemeinsamen und erfolgreichen Zusammenarbeit als motiviertes und optimales Team aus, das Fachkompetenz und Verbindlichkeit vereint.
Ole Weigelt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Lehrbeauftragter der
Universität Bielefeld
Ute Miersbach
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge