Arbeitnehmer
Für viele Arbeitnehmer ist das Thema Steuern nicht mit dem Lohnsteuerabzug beendet. Wir beraten Sie in allen wichtigen Fragen der Einkommensteuer. Besteht für Sie als Steuerpflichtigen eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, etwa weil Sie neben Ihren Einkünften als Arbeitnehmer weitere steuerpflichtige Einkünfte haben? Welche Abgabefrist gilt beispielsweise nach der Abgabenordnung? Die erste gute Nachricht ist, dass regelmäßig erheblich längere Abgabefristen gelten, wenn ein Steuerberater tätig wird.
Wir stellen mit Ihnen gemeinsam sicher, dass steuermindernde Potenziale, Belastungen und Werbungskosten ermittelt und berücksichtigt werden. Wir entwickeln Lösungen für eine optimale Steuerung Ihrer Einkünfte und Belastungen und setzen sie für Sie um. Die private Altersrücklage kann Einkünfte vielfältiger Art abwerfen. Es kann beispielsweise notwendig oder sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung aufgrund der Kapitaleinkünfte abzugeben. Oder Sie haben Immobilienvermögen und erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei der korrekten Ermittlung dieser Einkünfte helfen wir Ihnen ebenso wie mit Tipps und Tricks zur optimalen Balance zwischen Überschüssen und Werterhaltung Ihrer Investition. Wir unterstützen Sie bei Entscheidungsprozessen und Investitionen, etwa in eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie, und allen angrenzenden Fragen, beispielsweise auf dem Gebiet der Photovoltaik. Wir beraten Sie aber auch gern, wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, wie Sie Ihre Vermögens- und Ertragsplanung für die Zukunft gestalten sollen. Sie behalten das Wesentliche im Blick, Ihre Arbeit und Ihren Erfolg. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
LEISTUNGSSPEKTRUM
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Planung
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- Steuerplanung
- Steuerliche
Liquiditätsplanung
Sonderberatung
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- Erbschaftsberatung
- Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer
- Beratung Altersvorsorge
- Rechtsbehelfsverfahren
- Strafrecht und Steuerstrafrecht
- Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
Rechtsberatung
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- Arbeitsrecht
- Erbrecht
Jahresabschluss und Steuererklärung
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- Einkommenssteuererklärung mit sämtlichen Anlagen
- Prüfung der Steuerbescheide
Vertretung gegenüber
den Finanzbehörden
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- Begleitung bei Betriebsprüfungen
- Einlegung von Einsprüchen und Widersprüchen
- Vertretung bei den Finanzgerichten
IHRE ANSRECHPARTNER
FÜR UNTERNEHMENSFARGEN
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Unsere Kanzlei zeichnet sich wegen der langen, gemeinsamen und erfolgreichen Zusammenarbeit als motiviertes und optimales Team aus, das Fachkompetenz und Verbindlichkeit vereint.
Ole Weigelt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Lehrbeauftragter der
Universität Bielefeld
Ute Miersbach
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge
Erhard Uhlemeyer
Steuerberater