Fahrschulen
Bei Fahrschulen liegen hinsichtlich der einzelnen Fahrstunden und der Vorstellung zur Prüfung, nicht jedoch bezüglich der durch die Grundgebühr abgegoltenen Ausbildungsleistung, Teilleistungen vor
Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Sätze 2 und 3 UStG) erbracht, so kommt es für den Umsatzsteuersatz darauf an, wann die einzelnen Teilleistungen ausgeführtwerden.
Teilleistungen) liegen vor, wenn die Leistung
Ein Unternehmer, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, hat ein Geschäftshaus zu einem monatlichen Mietpreis von 10.000 € zuzüglich Umsatzsteuer vermietet.
Praxishinweis!
Verträge über Dauerleistungen, die als Rechnung anzusehen sind, sind an den geltenden Steuersatz anzupassen.
Bei Fahrschulen liegen hinsichtlich der einzelnen Fahrstunden und der Vorstellung zur Prüfung, nicht jedoch bezüglich der durch die Grundgebühr abgegoltenen Ausbildungsleistung, Teilleistungen vor
Die Gebühr bemisst sich nach der Zahl der Arbeitnehmer im Abrechnungszeitraum. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 34 StBGebV). Das spricht dafür, dass hier grundsätzlich monatliche Teilleistungen vorliegen. Natürlich kann auch hier eine abweichende individuelle Vereinbarung mit anderen Abrechnungszeit-räumen getroffen werden
Die Bauwirtschaft führt Werklieferungen und Werkleistungen im Allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistung aus . Dies gilt grundsätzlich auch für die Leistungen der Architekten und Ingenieure
weiterlesenVeräußert ein Händler z.B. ein Hörgerät und verpflichtet er sich gegenüber der Krankenkasse gegen eine Pauschalvergütung die Wartung und Reparatur vorzu-nehmen, erbringt der Händler mit der Wartung/Reparatur eine eigenständige Dau-erleistung, die mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums beendet wird. Die Beteiligten können jedoch für kürzere Zeiträume Teilleistungen vereinbaren
Werden Zeitvergütungen (z.B. Stundenhonorare) vereinbart, liegen Teilleistungen vor. Bei zeitunabhängigen Vergütungen, z.B. Pauschalhonoraren, können für wirtschaftlich abgrenzbare Teile Vergütungen vereinbart werden, so dass Teil-leistungen vorliegen. Beispiele für abgrenzbare Teile: außergerichtliche Bera-tung, außergerichtliche Vertretung, gerichtliche Vertretung. Liegen keine Vergütungsvereinbarungen vor und wird nach dem RVG abge-rechnet, wird die Leistung nicht in Teilleistungen bewirkt
§ 33 Abs. 1 StBGebV spricht von einer Monatsgebühr. Gegenstandswert ist jedoch der jeweils höchste Betrag, der sich aus dem Jahresumsatz oder der Summe des Aufwands ergibt (§ 33 Abs. 6 StBGebV). Das spricht dafür, dass die monatlichen Zahlungen Abschlagszahlungen sind und die Leistung erst mit dem letzten Arbeiten für das Jahr beendet ist und deshalb jährliche Teilleistungen vorliegen. Natürlich können auch monatliche Teilleistungen mit Pauschalentgelt für den Monat ver-einbart werden
Die Überlassung eines fertig montierten Gerüsts zur Nutzung stellt eine einheitliche Dienstleistung dar, die mit Vollendung bewirkt wird. Vereinbaren die Beteiligten für bestimmte Nutzungszeiträume (z.B. für den Monat) Entgelte, liegen Teilleistungen vor, die mit Ablauf des jeweiligen Teilleistungszeitraums bewirkt werden. Der Teil des Entgelts, der auf die Montage/Demontage des Gerüsts entfällt, ist auf die ein-zelnen Teilleistungszeiträume aufzuteilen