Künstler und Sportler

Der erfolgreiche Künstler oder Sportler hat – nicht zuletzt wegen unrühmlicher Beispiele – stets mit dem Ruf zu kämpfen, dass seine Berufsgruppe notorisch steuerunehrlich sei. Hinzu kommt, dass mitunter in kurzer Zeit erhebliche Einnahmen entstehen können, die dann aber für lange Zeit zum Leben reichen müssen. Hier ist nicht nur die steuerliche Beratung notwendig, sondern ein ganzheitliches Konzept, das momentane Bedürfnisse ebenso einschließt wie Zukunftsplanung und Altersversorgung.

 Wir beraten Sie in allen steuerlichen Fragen. Sind Ihre Einkünfte aus Ihrer künstlerischen oder sportlichen Tätigkeit einkommen- oder umsatzsteuerpflichtig? Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, und welche Abgabefrist gilt? Die erste gute Nachricht ist, dass regelmäßig erheblich längere Abgabefristen gelten, wenn ein Steuerberater tätig wird. Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Ihre Einkünfte? Wir stellen mit Ihnen gemeinsam sicher, dass steuermindernde Potenziale ermittelt und Ihre Belastungen und Werbungskosten berücksichtigt werden. Wir beraten Sie in allen persönlichen und beruflichen Entscheidungen, etwa bei größeren Investitionen in Ihre künstlerische oder sportliche Tätigkeit oder auch im privaten Bereich. Wir wünschen uns, dass Sie im Rampenlicht stehen. Wir erledigen im Hintergrund den Rest. Wir begleiten Sie mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung aus unserer Arbeit für Mandanten aus den verschiedensten Bereichen von Kunst und Sport.

Künstler und Sportler

Künstler

Künstler stehen mit der wirtschaftlichen Verwertung ihres Schaffens oft vor denselben Problemen. Welche Einnahmen sind steuerfrei, welche steuerpflichtig. Bin ich automatisch von der Umsatzsteuerbefreit, wenn ich andere unterrichte? Dazukommt, dass die Einnahmen der Künstler – egal ob hoch oder gering – oft punktuell im Jahr kommen. Schließlich plagt man sich noch mit der GEMA und/oder der Künstlersozialkasse. Wann sind meine Leistungen KSK-pflichtig, kann/soll ich es vermeiden? Ist es ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern?

Sportler

Die Aufgabenstellung, vor die uns aktive Sportler stellen, ist breit gefächert. Oft sind hier Tätigkeiten im Ausland zu bewerten, bei denen die Steuerpflicht genau geprüft werden muss. Wir beraten aber auch in Fragen der Karriereplanung nach der Sportlerkarriere oder bewerten Vermögens- und Finanzanlagen für Sie auf neutraler Basis.

LEISTUNGSSPEKTRUM
Planung
  • Steuerplanung
  • Steuerliche Liquiditätsplanung
  • Konzernplanung
  • Beratung bei Personalplanung
  • Businesspläne
Buchhaltung/Buchführung
  • monatliche Buchführung nach Ihren Bedürfnissen auf Basis Ihrer Unterlagen oder gerne Ihrer elektronischen Daten
  • Sie haben Ihre aktuellen Zahlen jederzeit im Blick
  • Anlagenbuchhaltung mit gewinnmindernden Abschreibungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung mit Einzelkontennachweis und Vorjahresvergleich
  • Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Zusammenfassende Meldung (ZM-Meldung)
  • Offene Posten Liste über Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten 
Lohnabrechnugen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • lfd. An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer
  • Beratungen im Zusammenhang mit Aushilfen
  • Beratung im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht
  • Ermittlung der Privatnutzung von Firmenwagen
Sonderberatung
  • Beratung zur Existenzgründung
  • Umgründungsberatung
  • Beratung bei Erbschafts- und Unternehmensnachfolgefragen
  • Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Beratung Altersvorsorge
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Strafrecht und Steuerstrafrecht
  • Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Gewinnermittlungen
  • Sämtliche Steuererklärungen
    (z. B. Einkommensteuererklärung, USt.-Erklärung)
  • Prüfung der Steuerbescheide
Vertretung gegenüber
den Finanzbehörden
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Einlegung von Einsprüchen und Widersprüchen
  • Vertretung bei den Finanzgerichten
Rechtsberatung
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Erbrecht
IHRE ANSRECHPARTNER
FÜR UNTERNEHMENSFARGEN

Ole Weigelt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Lehrbeauftragter der
Universität Bielefeld